Rede unserer Fraktionsvorsitzenden Frau Fraas zum Antrag von Herrn Kühnel zur Waldbachverdolung

Sehr verehrte Damen und Herren,
verehrte Kolleginnen und Kollegen, Herr Bürgermeister,

wir freuen uns, dass Herr Kühnel unsere damalige Idee der Bachöffnung hier noch einmal in einem Antrag aufnimmt und vorträgt. Allerdings kommt der Antrag jetzt zu einem Zeitpunkt, an dem schon eine sehr kostspielige Baumaßnahme beschlossen ist und das nachdem alle Parteien in Bezug auf eine damalige Bürgerversammlung in die Diskussion gingen und hart verhandelten.
Heraus kam der gemeinsame Antrag mit einem gemeinsamen Kompromiss von FDP, SPD und Grüne mit folgendem Wortlaut:
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Im Rahmen der Sanierung der Waldbachverdolung soll als
erster Schritt der Marktplatz neu gestaltet werden, wobei „Wasser“ als Gestaltungselement berücksichtigt werden sollte.

(Darauf legen wir besonderen Wert!
Und es ist hier eine gute Gelegenheit diesen Wortlaut allen
Anwesenden noch einmal in Erinnerung zu rufen.)

Eine Öffnung des Waldbaches einschließlich Marktplatz bis zur Kirchgasse ist nicht vorgesehen.

Als 2. Schritt folgt eine Gesamtplanung der Neugestaltung der Ortsmitte, im Rahmen der Erstellung des Gemeindeentwicklungsplanes.

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die hier zu notwendigen Schritte zeitnah einzuleiten und die entsprechenden Finanzmittel im Haushalt 2020 bereitzustellen.
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Und das, meine verehrten Damen und Herren ist auch hier für uns bindend, denn unter der Voraussetzung einer Neuverhandlung, würden wir unseren Bürgerinnen und Bürgern immense Kosten abverlangen, weshalb wir, von Bündnis 90 / Die Grünen, den Antrag von BMN ablehnen.

Wichtig ist hierbei noch einmal die Darstellung der Kosten.
Soweit ich mich erinnern kann, wurden uns von entsprechendem Ingenieurbüro
bei Verzögerung der Sanierung Kostenbeispiele erläutert, die sich dadurch
immens erhöhen würden.
Deshalb ist das hier kein spielerischer Akt, sondern eine vereinbarte,
bzw. beschlossene Maßnahme, die es zu übertragen gilt. Ohne die Folgekosten eines neuen Beschlusses, die bei Aufrechterhaltung der jetzt vorgesehenen Ausführung, also der Verdolung, auf den Bürger und die Bürgerinnen noch obendrauf zu verteilen.

Das, meine Damen und Herren möchten wir unseren Bürgerinnen und Bürgern nicht antun.